Festhypothek

Definition: Festhypothek

Bei einer Festhypothek ist der vereinbarte Zinssatz unabhängig von der aktuellen Marktentwicklung für die gesamte Laufzeit stabil und festgeschrieben. Dafür zahlt der Kunde eine Risikoprämie an das finanzierende Kreditinstitut oder die Bank. Wenn eine solche Festhypothek vorzeitig gekündigt werden soll, ist dies für den Kreditnehmer mit zusätzlichen Kosten verbunden. Die Laufzeiten betragen hier zwischen 2 bis zu ungefähr 25 Jahren. Die meisten Abschlüsse laufen jedoch zwischen 5 und 10 Jahre.

Was sollte man bei Abschluss und während der Laufzeit beachten?

Zinsentwicklung beobachten

Wenn die Zinsen kurz nach der Vertragsunterzeichnung fallen, kann das schnell große Beträge kosten. Deshalb sollte man eine solche Hypothek erst nach reichlicher Überlegung abschließen und immer die aktuelle Zinsentwicklung im Blick haben. Auch spielt hier die gesamtwirtschaftliche Lage und eine eventuell anstehende Zinstrendwende ein Rolle, den ein Zinsunterschied von 0,1 Prozent kann schnell mehrere tausend Euros ausmachen.

Sicherheit anstelle Flexibilität

Beim Abschluss einer Hypothek bekommt der Hypothekarnehmer Sicherheit. Dafür ist er jedoch weniger flexibel. Wenn die Zinsen fallen, kostet es Geld.

Zinsvergleiche durchführen

Gerade bei dieser Hypothekenart unterscheiden sich die Angebote stark voneinander. Dabei sind kurzfristige Laufzeiten oftmals wesentlich günstiger als Laufzeiten von 10 und mehr Jahren. Auch können die Angebote der einzelnen Anbieter stärker voneinander abweichen.

Außerordentliche Kündigung bei einer Festhypothek

Grundsätzlich kann man ein solche Hypothek während der Laufzeit nicht auflösen oder zurückzahlen. Wenn dies doch der Fall ist, muss der Hypothekarnehmer eine sog. Vorfälligkeitsentschädigung an den Kreditgeber (Bank oder Kreditinstitut) zahlen. Der Grund liegt darin, dass die Bank bei der Vergabe einer Festhypothek den Zinssatz vor Auszahlung des Hypothekenbetrages absichert. Dadurch wird verhindert, dass die Bank bei steigenden Zinsen Verluste macht. 

Diese Absicherung verursacht Kosten. Diese werden dann vom Kreditgeber (Bank oder Kreditinstitut) an den Hypothekarnehmer weitergegeben, wenn er den Vertrag dann vorzeitig auflöst. Die Höhe einer Vorfälligkeitsentschädigung hängt auch teilweise von dem Zinssatz ab, der ursprünglich vereinbart wurde, sowie dem dann vorhandenen Zinsniveau, wenn gekündigt wird, und der Restlaufzeit der Hypothek.

weiterführende Links