Eigenheimzulage

Definition: Eigenheimzulage

Hierbei handelt es sich um eine staatliche Subvention, die von Oktober 1995 bis Ende 2005 zugewendet wurde. Die Eigenheimzulage diente der Förderung von eigenem Wohnraum in Form von Bau oder Erwerb und wurde in dem Eigenheimzulagengesetz (EigZulG) festgeschrieben. Es war eine progressionsunabhängige Leistung, d.h. unabhängig von der Höhe des Einkommens. Politisches Ziel war es, die familienbezogene Zusatzförderung sowie die Anspar-Förderung nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz zu verbessern.

Worauf sollte man bei der Eigenheimzulage achten?

Um die Eigenheimzulage zu erhalten, galten verschiedene Voraussetzungen, die der/die Antragsteller/in zu erfüllen hatte. Der Eigentümer musste den Wohnraum zum Eigenbedarf nutzen, von daher waren Gewerbezwecke bzw. Weitervermietung ausgeschlossen. Die einzige Ausnahme bestand in der unentgeltlichen Überlassung an Familienangehörige.

Die Höhe der Zulage richtete sich nach der Höhe des Kaufpreises inklusive Grund- und Boden bzw. der Herstellungskosten. Im Übrigen bestand eine Baugenehmigungspflicht für die Baumaßnahme, d.h. ausschließlich genehmigungspflichtige Bauprojekte waren subventionsfähig. Die für die Bewilligung einzuhaltende Einkommensgrenze in Brutto betrug bei Alleinstehenden 70.000 €, bei Verheirateten 140.000 €. Diese Bemessung galt über den Zeitraum von 2 Jahren. Pro Kind wurden zusätzlich 30.000 € auf die Einkommensgrenze hinzugerechnet.

Des weiteren konnte über die Zulage jeweils nur einmalig im Leben eine Immobilie pro Person gefördert werden. Bei Verheirateten entsprechend zwei Objekte, da beide Ehepartner unabhängig voneinander einen Antrag für zwei verschiedene Immobilienobjekte stellen konnten. Die Dauer dieser staatlichen Förderung war auf 8 Jahre begrenzt, beginnend im Jahr der Anschaffung bzw. Fertigstellung der Immobilie.

Bei Immobilien, für die vor dem 1. Januar 2004 ein Förderungsantrag gestellt wurde, betrug die Zulage jährlich 5 % der Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten des Wohnobjektes. Weiterhin gab es eine finanzielle Bezuschussung von 767 € pro Kind. In dem Zeitraum vom 1. Januar 2004 und dem 31. Dezember 2005 wurden Immobilien mit jährlich 1 % der Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten subventioniert. In diesem Fall gab es als Zulage 800 € für jedes Kind.

Zusammenfassung

Die Eigenheimzulage sollte den Eltern den Kauf oder Bau eines Eigenheimes erleichtern, indem der Staat der Familie eine finanzielle Unterstützung gewährte. Dabei gab es, im Gegensatz zu bis zur Gesetzeseinführung üblichen Steuererleichterungen, einen festgesetzten Förderungsbetrag. Nach der Abschaffung im Jahre 2006 wurde immer wieder in der Politik über eine Wiedereinführung diskutiert. Die jetzige Bundesregierung hat sich jedoch für die Neuaufnahme des im Jahre 1996 abgeschafften Baukindergeldes entschieden.

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