Eigengebrauch

Definition: Eigengebrauch

Am häufigsten kündigen Vermieter für den Eigengebrauch, auch Eigenbedarf genannt. Ein Eigengebrauch ist immer dann gegeben, sobald der Vermieter die vermietete Wohnung oder Haus für sich selber, ein Familienmitglied oder beispielsweise einer Pflegekraft zu Wohnzwecken benötigt. Wichtig ist, dass der Vermieter die Wohnung auch wirklich benötigen muss. 

Der bloße Wunsch, in diesen vermieteten Räumlichkeiten zu wohnen, ist nicht Grund genug. Eine Eigenbedürftigkeit ist dann bewiesen, wenn der Vermieter nachvollziehbare und vernünftige Gründe nennt, warum er oder die in Betracht kommende Person die Wohnung braucht. Zieht der Vermieter selbst in die gekündigte Wohnung ein, oder will er seinen Lebensabend hier verbringen oder überlässt er seinem Kind die betreffende Wohnung, ist Grund gegeben, die Wohnung zu kündigen und der Mieter muss ausziehen.

Worauf sollte man bei der Kündigung durch Eigengebrauch achten?

Der Vermieter muss in seinem Kündigungsschreiben begründen, für welche Person die Wohnung benötigt wird, und er muss einen konkreten Sachverhalt nennen, auf den sich das Interesse von ihm selber oder der begünstigten Person stützt. Beispielsweise würde die Tochter sich sonst von der Familie abwenden, wenn ihr die Wohnung nicht überlassen wird. Bei vorgeschobenem Eigenbedarf ist die Eigenbedarfskündigung unbegründet.

Das tritt dann ein, wenn der Vermieter in eigener Person oder die genannte Person, um die es bei der Kündigung geht, nie vorhaben, die Mietwohnung ernsthaft zu benutzen. Es geht hier darum, dass der Vermieter vielleicht nur einen „lästigen“ oder „aufmüpfigen“ Mieter loszuwerden möchte. Indizien sind meist vorangegangene Streitigkeiten über beispielsweise Heiz- und Nebenkostenabrechnung, durchgeführten Mieterhöhung oder unzulässige Mietminderungen. Hier würde dann der Eigenbedarf lediglich auf dem Papier vorliegen, die Kündigung ist grob unbillig und damit nicht zulässig.

Zusammenfassung

Eine Eigenbedarfskündigung ist immer mit einer enormen Umstellung für betroffene Mieter verbunden. Jetzt heißt es Ruhe bewahren und versuchen mit dem Vermieter ein Gespräch zu arrangieren. Es ist ratsam, eine Eigenbedarfskündigung erst mal gründlich zu prüfen, indem man das Kündigungsschreiben Schritt für Schritt durchgeht. 

Die Einhaltung der Fristen sollte kontrolliert werden und ob berechtigte Gründe vorliegen. Wenn alles soweit stimmt, kann man die Kündigung akzeptieren oder von seinem Recht des Widerspruchs Gebrauch machen. Wer sich nicht sicher ist, kann sich fachkundige Hilfe beim Rechtsanwalt oder Mieterschutzbund holen.

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