Beleihungswertvermittlungsverordnung

Definition: Beleihungswertvermittlungsverordnung

Mit Hilfe der Beleihungswertvermittlungsverordnung (BelWertV – teilweise auch als Beleihungswertverordnung bezeichnet) werden die Anforderungen an die Methoden der Beleihungswertermittlung definiert. So wird hier beispielsweise festgeschrieben, dass der Beleihungswert den Marktwert (auch als Verkehrswert beschrieben) nicht überschreiten darf. Diese Verordnung ist im Jahr 2006 (1. August 2006) in Kraft getreten.

Die Beleihungswertermittlung nach BelWertV

Die BelWertV legt verbindlich die Ermittlung des Beleihungswertes durch Pfandbriefbanken fest. Auch andere Kreditinstitute oder Banken orientieren sich auch an diesen Vorgaben. Diese Verordnung definiert unter anderem die Ermittlung nach dem Ertragswertverfahren, dem Sachwertverfahren und dem Vergleichswertverfahren. Dabei muss zum Beispiel für Eigentumswohnungen der Vergleichswert als Kontrollwert ebenfalls ermittelt werden. Bei Zwei- und Einfamilienhäuser kann dagegen darauf verzichtet werden. Ebenfalls enthält die Verordnung auch Vorgaben, wenn eine Immobilie begutachtet werden muss und wann nicht.

Für Darlehensbeträge, die unterhalb von 400.000 Euro liegen, ist ein Gutachten nach den Bewertungsrichtlinien des BelWertV durch einen Sachverständigen oder einen Gutachter nicht erforderlich. Hier genügt bei dieser Kleindarlehensgrenze eine einfache Wertermittlung nach den Vorgaben des BelWertV, aber ohne dazu ein aufwändiges Gutachten zu erstellen.

Zusammenfassung

Der Beleihungswert ist ein eigenständiger Wert (im Vergleich zum Verkehrswert) mit dem eine nachhaltige Wertbeständigkeit, die auch über den Bewertungsstichtag hinaus vorhanden ist, festgelegt oder ermittelt werden muss. Dabei unterscheidet man zwischen einem ermittelten Beleihungswert und einem festgesetzten Beleihungswert.

Der ermittelte Beleihungswert wird durch einen Sachverständigen oder autorisierten Gutachter ermittelt und dient der Schätzung der auf Dauer sicheren Wertobergrenze. Der festgesetzte Beleihungswert ist der bei einer Beleihung einer Sache angenommene Wert. Seine Festsetzung erfolgt bei einer Kreditvergabe oder innerhalb eines Kreditentscheidungsprozesses durch kompetente Personen der jeweiligen Banken oder Kreditinstitute. Der Beleihungswert bei Immobilien ist ein zeitraumbezogener Sicherheitswert, der unabhängig vom Konjunkturverlauf, festzulegen ist. Dabei werden hier nur die langfristigen sowie nachhaltigen Eigenschaften einer Immobilie bewertet. Das entspricht in der Praxis dann dem Wert, der bei einem eventuell späteren Verkauf unter normalen Bedingungen und normalen Umständen und Gegebenheiten zu erzielen ist.

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