Auflassungsvormerkung

Definition: Was ist eine Auflassungsvormerkung?

Eine Auflassungsvormerkung ist eine Vertrag, den ein Verkäufer einer Immobilie mit einem Käufer noch vor dem eigentlichen Kauf schließt. Dieser Vertrag wird beim Notar gemacht. Er sichert dem Käufer der Immobilie zu, dass er das Grundstück sicher erwerben kann. Das ist wichtig, wenn ein Immobiliendarlehen beantragt wird. Der Antrag für eine Immobilienfinanzierung kann mitunter einige Zeit dauern, bis diese genehmigt ist und das Darlehen tatsächlich ausgezahlt wird. Erst dann kann der Käufer die Immobilie zahlen. Damit sichergestellt ist, dass es tatsächlich zu einem Kaufvertrag kommt, wird die Auflassungsvormerkung ins Grundbuch eingetragen. Ist eine Vormerkung im Grundbuch eingetragen, kann die Immobilie nicht mehr an einen anderen Interessenten verkauft werden. Außerdem werden in diesem Vertrag auch eventuelle Schäden, Haftungen oder Verwendungen der Immobilie geregelt. Sobald das Darlehen genehmigt ist und die Bank das Geld an den Käufer ausgezahlt hat, kann dieser die Immobilie bezahlen. Damit kauft er das Haus und die Vormerkung wird automatisch gelöscht. Käufer und Verkäufer gehen mit einem solchen Vertrag auf Nummer Sicher, sobald ein Kauf ausgemacht ist.

 

Worauf muss man bei einer Auflassungsvormerkung achten?

Wichtig ist, dass der Käufer sich, vor der Eintragung der Vormerkung sicher ist, dass keine Hypothek bzw. keine Grundschuld auf die Immobilie eingetragen ist. Dieses kann er sich vom Verkäufer bestätigen lassen. Sollten doch noch Belastungen im Grundbuch eingetragen sein, sollte der Käufer des Hauses oder Grundstücks darauf bestehen, dass diese noch vor der Eintragung der Vormerkung gelöscht werden. Das kann auch notariell bestätigt werden. So ist der Käufer auf der sicheren Seite. Auf einen Auflassungsvermerk sollte kein Kaufinteressent verzichten, da dieser vor allem seine Rechte stärkt und sichert. Mittlerweile ist diese Eintrag im Grundbuch zum Standard bei Hausverkäufen geworden – sei es, dass die Immobilie über einen Bauträger verkauft wird oder es sich um einen privaten Verkauf handelt.

Zusammenfassung

Eine Auflassungsvormerkung ist ein wichtiges Instrument beim Erwerb einer Immobilie, die die Käuferrechte schützt. Diese Eintragung im Grundbuch wird bei Notar vertraglich geregelt. Mit dem Bezahlen des Kaufpreises wird die Vormerkung automatisch gelöscht.

 

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