Arbeitnehmersparzulage

Definition: Was ist eine Arbeitnehmersparzulage?

Hierbei handelt es sich um eine sogenannte Win-win-Strategie. Nette Chefs halten für ihre Mitarbeiter nicht nur ein Gehalt bereit, sondern bieten einen Zuverdienst durch vermögenswirksame Leistungen an. Bei einer Arbeitnehmersparzulage handelt es sich genau gesagt um staatliche Zuschüsse für vermögenswirksame Leistungen, die der Vorgesetzte mit dem Mitarbeiter bespricht und dann für Zuzahlungen bereit ist. Vermögenswirksame Leistungen sind also zusätzliche Geldbeträge vom Arbeitgeber, die für einen Vermögensaufbau des Angestellten genutzt werden sollen. Der Chef kann auf freiwilliger Basis sich monatlich daran mit einer Zuzahlung von 40 Euro beteiligen

Worauf sollte man bei einer Arbeitnehmersparzulage achten?

Die Arbeitnehmersparzulage kann zusammen mit unterschiedlichen Anlageformen abgeschlossen werden. Man unterscheidet dabei in zwei Kategorien, zum einen das Beteiligungssparen und zum anderen das Bausparverträgen. Beim Beteiligungssparen handelt es sich um Kapitalbeteiligungen, beispielsweise am Unternehmen oder Aktienfonds, und beim Bausparen geht es um den Erwerb von Immobilieneigentum. Bei der zweiten Variante gibt es für Arbeitnehmer zusätzliche Wohnungsbauprämien zu beantragen. Wer vermögenswirksame Leistungen abschließt, bekommt eine Zulage zum eigenen Sparen von 20%. Das heißt maximal sind bis zu 400 Euro für ledige Menschen möglich. Für Verheiratete greift der Höchstbetrag von 800 Euro. Die Arbeitnehmersparzulage beträgt somit 80 Euro für unverheiratete Interessierte und 160 Euro für Verheiratete. Zu bedenken gilt, dass von der Sparzulage nur diejenigen profitieren können, die höchstens 20.000 Euro Jahreseinkommen haben. Für Verheiratete sind es dann 40.000 Euro. Kapitaleinkünfte sind hierbei nicht berücksichtigt. Wer einen Vertrag auf vermögenswirksame Leistungen durch einen Bausparvertrag abschließt, kann eine Zulage von 9% beanspruchen. Der Höchstbetrag liegt bei 470 Euro für Ledige und 940 Euro für Eheleute. Maximal 43 Euro können Ledige also entgegen nehmen, Eheleute dagegen maximal 86 Euro. Auch hier muss man etwas bedenken. Von der Zulage zum Sparen dürfen nur diejenigen profitieren, deren Einkommen 17.900 Euro nicht überschreitet. Bei Ehepaare ist es 35.800 Euro. Genau wie beim Beteiligungssparen werden hier Kapitaleinkünfte nicht weiter berücksichtigt. Um von der Sparzulage Gebrauch zu profitieren, muss ein Antrag beim Finanzamt gestellt werden. Die Anlage VL muss der jährlichen Steuererklärung beigefügt werden. Mit dem Bescheinigungsformular bestätigt praktisch das Anlageinstitut, dass der Steuerzahler vermögenswirksame Leistungen nach dem Vermögensbildungsgesetz angespart hat. Normalerweise kommt das Schreiben automatisch nach Ablauf eines Kalenderjahres mit der Post. Ist das nicht der Fall, muss man den Vordruck beim Finanzamt anfordern. Der Antrag muss spätestens vier Jahre nach Ende eines Sparjahres dem Finanzamt vorliegen.

 

Fazit:

Für welche Version sich der VL-Sparer entscheidet, hängt von verschiedenen Kriterien ab. Bei dem mittelfristigen Investment sollten die Konditionen miteinander verglichen werden.

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