Ausfallrisiko

Definition: Was ist das Ausfallrisiko?

Ein Kreditgeber muss sich natürlich absichern, wenn er Geld an Firmen oder Privatleute leiht. Es ist immer mit einem gewissen Risiko verbunden, wenn man unbekannten Personen Geld gibt. Es kann nämlich immer dazu kommen, dass diese das Darlehen nicht mehr zurückzahlen. Dies kann zum Beispiel bei Privatpersonen aufgrund von Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Trennung sein. Auch Firmen können natürlich in die Insolvenz kommen. Bevor eine Bank Geld verleiht, prüft sie daher, wie wahrscheinlich es ist, dass das geliehene Geld von dem Kreditnehmer zurückgezahlt wird. Man spricht hier auch davon, dass das Ausfallrisiko berechnet wird. Dies kann aufgrund unterschiedlicher Berechnungen gemacht werden. So gibt es Institute, die mit den Banken zusammenarbeiten. Diese stufen ein, wie kreditwürdig ein Kunde ist. Manche Banken haben aber auch ein eigenes System. Hier speilen zum Beispiel das Einkommen und das bisherige Verhalten des Kunden eine Rolle.

 

Was ist in Bezug auf das Ausfallrisiko beachten?

Natürlich müssen sich Banken absichern. Dies vor allen Dingen dann, wenn es um größere Summen wie bei einem Baudarlehen geht. Für den Kunden ist es natürlich schlecht, wenn er aufgrund eines hohen Ausfallrisikos keinen Kredit erhält. Er kann sich dann noch einmal mit den Angestellten der Bank zu einem Gespräch treffen. Unklare Punkte können vielleicht besprochen werden. Sonst müsste sich der Kunde an eine andere Bank wenden. Das kann aber ebenfalls schwierig werden.

Zusammenfassung

Es ist klar, dass sich ein Kreditgeber vor allen Dingen bei hohen Summen absichern muss. Für den Kunden ist es aber unangenehm, wenn er von einem angeblich hohen Ausfallrisiko erfährt und er sich das nicht erklären kann. Es ist dann oft schwierig, an die Bank oder andere Institute entsprechende Erklärungen zu geben. Manchmal kann man in dieser Situation nicht viel machen. Das kann auch unfair sein. Deshalb sollte man vielleicht noch einmal die einzelnen Punkte durchgehen. Dann kann eventuell eine Klärung erfolgen.

 

weiterführende Links