Antragsvolumen

Definition: Antragsvolumen

Von einem Antragsvolumen spricht man immer dann, wenn es sich zum Beispiel bei der Immobilienfinanzierung um die Summe, des zum Kauf oder Neubau eines Hauses benötigten Kapitals, handelt. Gerade in Niedrigszinsphasen werden vermehrt Immobilien gekauft oder neu gebaut. Da in den meisten Fällen das Eigenkapital für den Kauf oder den Neubau eines Hauses nicht ausreicht, muss ein Kredit aufgenommen werden. Dieser kann sich aus einem Annuitätendarlehen, einem Darlehen mit ausgesetzter Tilgung zusammensetzen oder es wird ein Förderdarlehen über die KfW-Bank, also die Kreditanstalt für Wiederaufbau, beantragt. Weitere Kreditmittel können aus Bauspardarlehen bestehen. Diese Bausteine ergeben dann das Antragsvolumen, also den Betrag, der von der Bank für die Finanzierung ausgereicht wird. Selbstverständlich lassen sich aus dem Volumen eines Kreditantrages auch die fälligen Zinsleistungen sowie die benötigte Tilgung errechnen. Diese ergeben dann die für den Antragsteller künftig zu entrichtende monatliche Rate. Ferner müssen die Zinsfestschreibung, die Tilgungshöhe, die Bereitstellungszinsen beim Neubau, Sondertilgungen und etliche andere Kreditbedingungen, genau festgehalten werden im Kreditantrag.

Das Antragsvolumen bestimmt die monatliche Finanzierungsbelastung

Damit das Gesamtvolumen, welches für die Beantragung beim Immobilienkauf nötig wird, ermittelt werden kann, müssen zahlreiche Daten und Fakten vorliegen. So bestimmt zuallererst der Immobilienpreis einen Großteil der zu beantragenden Finanzierungssumme. Weiterhin müssen die Kauf-Nebenkosten ermittelt werden. Diese bestehen hauptsächlich aus der Grunderwerbsteuer, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich bemessen wird. Ebenso müssen Notar- und Grundbuchkosten berücksichtigt werden. Weitere Kosten können gegebenenfalls durch die Beauftragung eines Maklers anfallen – die sogenannte Maklercourtage macht zumeist einen nicht zu unterschätzenden Teil der Nebenkosten aus und darf keinesfalls vergessen werden, bei der Gesamtkosten-Ermittlung. Wer einen Neubau plant, muss noch umsichtiger vorgenen, denn speziell bei der herkömmlichen Bauweise, wenn Stein auf Stein gemauert wird, gehen oft lange Zeiten ins Land bis das Immobilienobjekt bezogen werden kann. In der Zeit von der Beantragung des Darlehen bis zur Bezahlung der Immobilie fallen dann bereits Zinsen an. Diese sollten auf jeden Fall, gleich zu Beginn, durch kostenlose, sogenannte Zeiten ohne Bereitstellungszinsen vertraglich vereinbart werden.

Fazit

TEXTDas Antragsvolumen im Zusammenhang mit einer Immobilienfinanzierung, bestimmt also maßgeblich die spätere monatliche Belastung für den Darlehensnehmer. Es muss stets, gleich am Anfang der Finanzierungsmaßnahme, exakt definiert werden. Denn darauf bauen die maßgeblichen weiteren Kosten wie Kauf- oder Baunebenkosten auf. Beim Neubau ist es noch wichtiger dem Antragsvolumen des Finanzierungsbetrages größte Bedeutung zuzumessen, denn wenn das Finanzierungsvolumen falsch berechnet wurde, können unter Umständen teuere Nachfinanzierungen nötig werden.

 

 

 

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