Anschlussfinanzierung

Definition: Was ist eine Anschlussfinanzierung?

Eine Anschlussfinanzierung bei einem laufenden Kredit ist dann erforderlich, wenn nach Ablauf der Zinsbindungsfrist noch ein Restkreditbetrag vorhanden ist, der getilgt werden muss und den der Kreditnehmer nicht aus eigenen finanziellen Möglichkeiten ausgleichen kann. Dabei hat der Kreditnehmer am Ende der Zinsfestbindungsfrist die Möglichkeit, die Zinsen mit dem Kreditgeber (also im Regelfall mit der Bank) neu auszuhandeln oder auch einen neuen Kredit- oder Darlehensgeber, der eventuell bessere Konditionen anbietet, zu finden.

 

 

 Eine große Baufinanzierung kann auch eine Laufzeit von bis zu 35 Jahren beinhalten. Dabei endet eine erste normale Zinsbindungsfrist häufig nach 10 oder 15 Jahren. Dann steht dann die Entscheidung über den weiteren Verlauf der Baufinanzierung für die restliche Darlehens- oder Kreditsumme an.

Die Arten der Anschlussfinanzierung

Die dabei am häufigsten verwendete Variante ist die Verlängerung (Prolongation) des Vertrages mit demselben Kreditgeber (meistens Bank). Dabei ist der Kreditgeber spätestens 3 Monate vor Ende der Zinsbindung dazu verpflichtet, dem Kreditnehmer mitzuteilen, zu welchen Bedingungen der den Kredit oder das Darlehen verlängern will und in welchem Umfang er eventuell eine Sondertilgung zustimmt. Häufig wird eine Finanzierung zu denselben Konditionen, wie bei der Erstfinanzierung, angeboten.

Als Alternative steht jedoch dem Kreditnehmer auch die Möglichkeit zur Verfügung, einen neuen Kreditgeber, der eventuell zu günstigen Konditionen eine weitere Finanzierung anbietet, sich auszuwählen.

Zusammenfassung: Die rechtliche Situation

 

Die rechtliche Situation

In der Praxis sind die Kündigungsfristen für die Kredit- oder Darlehensverträge in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Verträge geregelt. Dabei müssen hier von den Kreditgebern (meistens die Banken) die Interessen des Kreditnehmers angemessen berücksichtigt werden, so dass dieser auch von der Zeit her in der Lage ist, auf geänderte Bedingungen zu reagieren und hier Angebote von Wettbewerbern, als andere Banken, einzuholen und deren Angebote dann zu prüfen (hierzu gibt es auch ein BGH Urteil IIIZR 281/87). Die kann mitunter auch mehrere Monate der Prüfungszeit in Anspruch nehmen, weil der neue Kreditgeber auch die finanziellen Hintergründe und die Bonität des Interessenten überprüfen muss. Aus diesem Grund sollte man so eine Verfahrensweise frühzeitig vor Ablauf der 3 Monate in Angriff nehmen.

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