Definition: europäische Wohnimmobilienkreditrichtlinie

Die Ursache dieser Gesetzesinitiative liegt, neben der US-Finanzkriese 2008, in Spanien begründet. Nach jahrelanger willkürlicher Immobilienkreditvergabe (entsprach dem politischen Willen), ist das Wohnimmobiliensystem zusammengebrochen. Die Folge sind enorme Zwangsversteigerungen und ernsthafte Gefahren für das Bankensystem. Die Europäische Union nahm diese Situation als Anlass, ein einheitliches System zu schaffen. Dieses sieht vor, dass Banken bei der Kreditvergabe für privatgenutzte Immobilien neue und strengere Vorschriften beachten müssen. Ziel der Richtlinie ist, die Risikolast, für Privatinvestoren und Finanzsystem, zu reduzieren. Hieraus entstand die europäische Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Die EU-Kommission hat sie Anfang 2014 beschlossen und zur Umsetzung an die Mitgliedsstaaten weitergeleitet.

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hat daraus ein Gesetz ausgearbeitet, welches die EU-Vorgaben in puncto „Schärfe“ deutlich übersteigt. Die Umsetzung ist im März 2016 in Kraft getreten. Zahlreiche Proteste von Banken, Verbänden und Verbraucherschützern haben eine Lockerung des Gesetzes im Mai 2017 bewirkt.

Was sollte man zur europäischen Wohnimmobilienkreditrichtlinie noch wissen?

Zum Schutz der Kreditnehmer und -geber gibt es eine Vielzahl neuer Vorschriften hinsichtlich Verbraucherinformation, Beratungsgespräche, Hinweise und deren Dokumentation. Werbliche Maßnahmen des Finanzwesens müssen der „Redlichkeit und Eindeutigkeit“ entsprechen und dürfen nicht irreführend sein. Für Banken und deren Vermittler gibt es Vorgaben hinsichtlich Sachkunde und Entlohnung der beteiligten Mitarbeiter. Gutachter, die eine Immobilie bewerten, müssen unabhängig vom Kreditgeber sein, um eine objektive und parteilose Bewertung vorzunehmen. Das vertragliche Widerrufsrecht ist verändert und beträgt, bei nicht ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung, 12 Monate plus den üblichen 14 Tagen. Die Aufzählung ist nicht vollständig!

Darlehensnehmer müssen ihre Kreditwürdigkeit nachweisen. Der Wert der zu erwerbenden Immobilie ist in der Sicherheitsbetrachtung unterbewertet – wichtiger ist die Eigenkapitalsituation des Schuldners. Zudem muss die Höhe der Kreditvergabe in einem angemessenen Verhältnis zum Alter und Lebenserwartung des Kreditnehmers stehen. Ältere Menschen, junge Familien oder eigenkapitalschwache Immobilienerwerber haben es schwerer, eine Finanzierung zu erhalten. Entsprechend vorbereitet sollte der Kunde in das Bankgespräch gehen.

Nahezu alle getroffenen EU-Maßnahmen gehen in die Verantwortung des Finanzmarktes über. Eine intensive Vorabinformation der Verbraucher über seine Rechte und Pflichten ist anzuraten.

Zusammenfassung

Die europäische Wohnimmobilienkreditrichtlinie dient dem Schutz von Schuldnern und Gläubigern. Intensivere Beratung durch fachlich versierte Personen, Dokumentation, Sicherheiten und Widerrufsmöglichkeiten sind einer Finanzgefahrenlage angepasst.

Die Bundesregierung hat die Vorgaben pflichtgemäß umgesetzt, jedoch mit deutlich strengeren Vorgaben. Die Verunsicherung der Kreditgeber ist groß. Bundesbank und Europäische Zentralbank stellen fest, dass Banken (vor allem Sparkassen) bei der Kreditvergabe für privat genutzte Immobilien sehr restriktiv reagieren.Es bleibt abzuwarten, wie sich die Immobilienkreditvergabe in der Zukunft entwickelt.

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