Buchgrundschuld

Definition: Buchgrundschuld

Die Grundschuld gehört zu den sogenannten Grundpfandrechten. Es gibt zwei verschiedene Arten einer Grundschuld, die Briefgrundschuld und die Briefgrundschuld. Grundsätzlich ist eine Grundschuld immer eine Briefgrundschuld. Wird auf die Ausstellung eines Briefes, verzichtet muss dies im Grundbuch vermerkt sein. Es muss keine Forderung bestehen, um eine Grundschuld eintragen zu lassen. Sie kann auch als Sacheinlage in eine Kapitalgesellschaft genutzt werden. Der Grundstückseigentümer muss einer Grundschuld zustimmen und bestellt diese auch. Die Eintragung erfolgt im Grundbuch in Abteilung III. Wer ein berechtigtes Interesse hat, darf das Grundbuch einsehen.

Wofür benötigt man eine Buchgrundschuld?

Eine Grundschuld ist meist eine Sicherungsgrundschuld. Eine finanzierende Bank sichert das Darlehen mit der Eintragung einer Grundschuld ab. Bei Nichtzahlung der Raten kann dann eine Zwangsvollstreckung erfolgen. Der Eigentümer selbst kann sich eine Grundschuld eintragen lassen, die sogenannte Eigentümergrundschuld. Mit dieser Grundschuld kann der Eigentümer dann den ersten Rang sichern. Bei Bedarf kann der Eigentümer die Grundschuld dann an eine Bank weitergeben. Sollte es zu einer Zwangsversteigerung kommen, entscheidet der eingetragene Rang. Der erste Rang bekommt zuerst Geld, dann wird der nächste Rang bedient.

Löschung und Eintragung einer Grundschuld

Ist eine Schuld vollständig beglichen, besteht ein Anspruch auf Löschung der Grundschuld. Die Löschungsbewilligung stellt der Kreditgeber aus und anschließend muss diese Bewilligung notariell beglaubigt werden. Mit der beglaubigten Löschungsbewilligung kann die Eintragung im Grundbuch gelöscht werden. Die Bestellung einer Grundschuld erfolgt vom Eigentümer des Grundstücks. Er füllt das Grundschuldbestellungsformular aus. Ein Notar beurkundet dieses Formular und reicht die Unterlagen beim Grundbuchamt ein. Es erfolgt die Eintragung der Grundschuld.

Worauf sollte man bei einer Buchgrundschuld achten?

Die Grundschuld spielt beim Kauf einer Immobilie eine Rolle. Hier ist wichtig, dass sämtliche Grundschulden gelöscht sind. Ist eine Grundschuld nicht gelöscht, bleibt sie als Fremdgrundschuld im Grundbuch eingetragen. Unabhängig davon, dass es schwierig werden kann eine Löschung zu erreichen, entstehen Kosten für die Löschung der Grundschuld. Zudem verhindert eine bestehende Grundschuld unter Umständen die Eintragung einer eigenen Grundschuld. Wer ein Darlehen von einer Bank möchte, muss zur Absicherung des Darlehens eine Grundschuld eintragen lassen, sobald es sich um ein höheres Darlehen handelt. Banken legen Wert auf eine Grundschuld im ersten Rang. Dies ist nur möglich, wenn nicht bereits eine derartige Grundschuld eingetragen ist.

Zusammenfassung

Eine Buchgrundschuld ist eine hervorragende Möglichkeit zur Absicherung eines Darlehens bei einer Bank. Es sollte grundsätzlich die Möglichkeit bestehen, für die finanzierende Bank eine Grundschuld im ersten Rang eintragen zu können. Grundsätzlich ist es wichtig nach der Rückzahlung des Darlehens auf die Löschung der Buchgrundschuld zu achten.

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