Abtretung

Definition: Abtretung

„A“ wie Abtretung, Annuitätendarlehen, bis hin zu „Z“ wie Zinsen – im Immobilienbereich gibt es unzählige Möglichkeiten und ebenso viele Begriffe. Gerade in Zeiten in denen die Zinsen besonders niedrig sind, interessieren sich zahlreiche Zeitgenossen vermehrt für den Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung. Allerdings haben niedrige Zinsen auch eine Kehrseite: Je tiefer sie fallen, desto mehr wird gekauft und umso geringer wird die Anzahl der verfügbaren Objekte. Diese Verknappung hat zur Folge, dass bei einem geringeren Angebot die Preise steigen. Nicht anders bei Immobilien und dies bereits seit Menschengedenken. Damit befindet sich der ein oder andere geradezu in einem Gewissenskonflikt – soll ich jetzt kaufen, die niedrigen Zinsen mitnehmen, dafür aber einen höheren Kaufpreis akzeptieren? Oder soll ich doch jetzt den Traum von den eigenen 4-Wänden realisieren und die Preissituation dann eben in Kauf nehmen? Diese Entscheidung muss jeder für sich selbst treffen, genauso auch für welche Finanzierung er sich beim Hauskauf entscheidet.

Mehr Sicherheit durch Abtretung, gleich günstigere Zinsen

Sehr oft ist es der Fall, dass Immobilienkäufer, wenn sie eine Baufinanzierung anstreben, zwar über genügend Geld verfügen, dieses jedoch in einer Kapitalanlage fest gebunden ist. Nun ist guter Rat teuer, sollte man meinen. Mitnichten, langfristig gebundene Geldanlagen wie auch Guthaben in Bausparverträgen oder in Lebensversicherung können im Rahmen einer Abtretung an den Finanzierungspartner sicherheitsübereignet werden. Warum aber sollte man dies tun? Bringt es Vorteile und wie stellen sich diese dar? Fragen, die schnell beantwortet sind. Eine Abtretung von Guthaben jedweder Art wird vom Darlehensgeber wie Eigenkapital behandelt. Das heißt also, es wird eine vertragsmäßig genau festgelegte Summe an die Bank abgetreten – im Gegenzug wird dem Kreditnehmer, im Rahmen einer Zwischenfinanzierung, ein besonders günstiger Zinssatz eingeräumt. Der große Vorteil dabei, der Kunde kann sofort über das ansonsten gebundene Kapital verfügen, zahlt währenddessen nur geringe Zinsen und nachdem der Festbindungszeitraum der Geldanlage abgelaufen ist, löst diese die Zwischenfinanzierung ab.

 

Fazit

Bei Baufinanzierungen kann der Kreditnehmer, durch die Abtretung von Kapital an den Kreditgeber, einen erheblichen Zinsvorteil generieren. Der Kreditgeber gewährt dem Kreditnehmer im Rahmen einer Zwischenfinanzierung günstigeres Geld, das in Bausparverträgen oder anderen Geldanlagen gebundenen ist. Somit müssen beispielsweise die Guthaben beim Bausparen oder die Rückkaufswerte von Lebensversicherungen nicht außerhalb der Auszahlungsfristen gekündigt werden. Hierdurch lassen sich Strafzinsen und Verluste bei der Auflösung vermeiden.

 

weiterführende Links