Erwerbsnebenkosten

Definition: Erwerbsnebenkosten

Die in Zusammenhang mit einem Erwerb einer Immobilie oder bei einem Hausbau entstehenden Nebenkosten werden zwischen den klassischen Nebenkosten des Erwerbs, die immer auftreten und somit auch sehr geringes Einsparungspotential aufweisen, und den sonstigen Nebenkosten unterschieden. Die sonstigen Nebenkosten können durch den Immobilienerwerber oder Bauherren beeinflusst werden. Dabei gehören die Erwerbsnebenkosten zu den Anschaffungskosten einer Immobilie, die auch, sollte eine gewerbliche Nutzung oder Vermietung vorliegen, in Form von Abschreibungen steuerlich geltend gemacht werden können. Dabei können die Nebenkosten bis zu 15 Prozent des Kaufpreises betragen.

Welche Kostenarten gehören zu den Erwerbsnebenkosten?

Notar- und Gerichtskosten

Ohne einen Notar kommt kein Kaufvertrag zustande und ohne Grundbucheintrag gibt es keine Eigentumsübertragung bei einer Immobilie. Die Notar- und Gerichtkosten belaufen sich in der Regel auf ungefähr 1,5 bis 2 Prozent der Immobilienkaufsumme. Dabei entstehen Kosten durch die Beurkundung des Kaufvertrags und durch den Notar und weitere Kostenpunkte. Hierzu gehören die Verwaltungsaufwendungen des Notars, die Geldeingangsüberwachung der Kaufpreissumme und deren Weiterleitung an den Verkäufer der Immobilie sowie weitere kosten. Was die Gerichtskosten anbelangt, so werden diese für den Grundbucheintrag erhoben. Die Kostenhöhe ist hier im Gerichts- und Notarkostengesetz (GnotKG) festgelegt.

Maklerprovision

Diese Provision schlägt mit 3 bis 7 Prozent des Kaufpreises zu. Dabei ist die augenblickliche Courtage je nach Bundesland unterschiedlich. Das sind unverbindliche Richtwerte. Die Höhe der Provision kann zwischen dem Makler und dem Immobilienkäufer-/verkäufer frei ausgehandelt werden.

Grunderwerbssteuer

Wenn eine Immobilie verkauft wird, fällt Grunderwerbssteuer an, welche durch die Bundesländer festgelegt ist und zwischen 3,5 Prozent in Bayern und bis zu 6,5 Prozent beispielsweise in Brandburg, Saarland, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen sowie Thüringen beträgt. Die Höhe der Grunderwerbssteuer kann dadurch verringert werden, indem Gegenstände, die nicht direkt zur Substanz des Gebäudes gehören, wie Photovoltaikanlagen, Markisen, Einbauküche, aus dem Kaufpreis heraus gerechnet werden. Wenn bei einem Neubau das Grundstück vor vielen Jahren vor dem Neubau erworben wurde, wird die Grunderwerbssteuer lediglich auf den restlichen Grundbesitz fällig.

Zusammenfassung

Bei Erwerb einer Immobilie darf man sich nicht nur auf den reinen Kaufpreis des Objektes konzentrieren und vor allem auch nicht nur damit kalkulieren, da man sonst einige unangenehme Überraschungen erleben würde. Bis zu 15% des Kaufpreises müssen zusätzlich mit einberechnet werden, um einen Immobilienkauf abschließen zu können.

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