Bauherr

Definition: Bauherr

Bei der Durchführung eines jeden Bauprojektes zur Fertigstellung einer Immobilie bedarf es einen Auftraggeber. Dieser übernimmt sowohl wirtschaftlich als auch rechtlich die volle Verantwortung. Die Herkunft hängt vom Träger der Immobilie ab und ist entweder aus dem privaten oder aber aus dem juristischen Umfeld. Die Hauptaufgabe umfasst die selbstständige Weiterleitung der erforderlichen Anträge an die Bauaufsichtsbehörde oder aber diese Zuständigkeit an den Architekten oder Bauingenieur weiterzutragen. Außerdem darf beziehungsweise muss der Bauherr alle Beteiligten des Bauprozesses selbst zu bestimmen. 

Er bestimmt also, wer den Bau plant, überwacht und ausführt und entscheidet demnach über Auswahl des Architekten und Ingenieurs sowie der Handwerker und Bauarbeiter. Das Ausführungsrecht erlaubt ihm, selber am Bau aktiv zu werden, wenn er über genügend Kenntnisse verfügt. Die Entscheidungen des Bauherrn müssen jedoch von der Bauaufsichtsbehörde abgesegnet werden. Das bedeutet, dass diese Behörde eine erneute Auswahl erwarten kann, sollten die ausgesuchten Personen nicht fachkompetent genug sein. Sie könnte sogar selber geeignete Sachverständige heranziehen und das Bauprojekt stoppen bis dieser tatsächlich darin verwickelt ist. 

Zuletzt muss der Bauherr die Bauabnahme durchführen. Nach der Fertigstellung einer Immobilie muss die Vollständigkeit geprüft und damit das fertige Projekt abgenommen werden. Dazu müssen sämtliche Unternehmen, Handwerker und sonstige Dienstleister bezahlt werden.

Ratsam für diese Rolle

Sicherlich sollte man in dieser Position in der Lage sein, fachkompetente Entscheidungen zu treffen und so eine gute Fertigung des Baus zu gewährleisten. Es sollte gewisses Hintergrund wissen bestehen. Er sollte Kenntnisse über vorhandene Unternehmen und Dienstleister haben, die gegebenenfalls an das Bauprojekt herangezogen werden können. Der Bauherr ist nach dem erfolgten Kauf eines Grundstücks dazu verpflichtet, seinen Beitrag zur Verkehrssicherheit des Grundstücks, vor allem während der Bauphase. Hier kann in einigen Fällen gegebenenfalls auch der Architekt verpflichtet werden.

Zusammenfassung

Unabhängig davon, ob eine private oder öffentliche Immobilie gebaut wird, dem Bauherrn kommt viel Verantwortung zu. Sämtliche Entscheidungen werden von ihm gefällt. So fallen auch alle Fehler auf ihn zurück, wofür er im Zweifelsfall im Nachhinein haften oder einstehen muss.

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